Bei Erbschaften ist nicht alles erlaubt. Es gibt genaue Regeln, die für die gesetzlichen Erben und den ihnen zustehenden Erbteil gelten.
In Erbschaftsangelegenheiten ist die Erbfolge entscheidend, d. h. die Kategorie von Erben, der man angehört. Durch Erben erster Ordnung werden Erben weiterer Ordnungen vom Erbe automatisch ausgeschlossen. Die Erbfolge umfasst die Abkömmlinge, den hinterbliebenen Ehepartner, die privilegierten Verwandten in aufsteigender Linie und die privilegierten Verwandten in der Seitenlinie usw.
Diese gesetzlich festgelegte Aufteilung kann innerhalb bestimmter rechtlicher Grenzen durch ein Testament oder eine Schenkung abgeändert werden. Kinder und Abkömmlinge in direkter Linie können in Luxemburg nicht enterbt werden. Es existiert ein Pflichtteil der Erbmasse, der diesen pflichtteilsberechtigten Erben zusteht und über den der zukünftige Erblasser nicht frei verfügen kann.