Testamentsanfechtung

Ein Testament kann zwar angefochten werden, allerdings ist zu beachten, dass die luxemburgischen Gesetze in dieser Hinsicht streng sind und wenig Ermessensspielraum lassen.

Mit den zunehmend komplexen Familienstrukturen von heute steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Erbe angefochten wird. Wiederverheiratung, Patchworkfamilien, Brüder, Schwestern und Enkelkinder – einzelne Familienmitglieder fühlen sich immer öfter benachteiligt oder haben den Eindruck, nicht ihren gerechten Anteil am Familienvermögen erhalten zu haben. Um die Gültigkeit eines Testaments anzufechten, bieten sich grundsätzlich drei Ansatzpunkte:

  • Erfüllt das Testament die gesetzlichen Formvorschriften? Wurde das Testament unterzeichnet und registriert? Waren dabei die richtigen Personen anwesend?
  • Ist das Testament inhaltlich gültig? War der Verfasser bzw. die Verfasserin bei der Erstellung des Testaments rechts- und geschäftsfähig? Wurden die gesetzlichen Nachlassregelungen eingehalten?
  • Ist das Testament ungenau formuliert? Besteht in Bezug auf bestimmte, schlecht gewählte Begriffe Interpretationsspielraum? Grauzonen bieten stets Möglichkeiten zur Anfechtung.

 

Wenn sich das Vermögen auf verschiedene Länder verteilt, gestaltet sich die Situation noch schwieriger. Um Geduldsspiele oder lange und ermüdende Verfahren soweit wie möglich zu vermeiden, sollte man seinen Erben erklären, aus welchen Gründen man gewisse Entscheidungen getroffen hat.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im vollständigen myLIFE-Artikel „Anfechten eines Testaments“. Zusätzliche interessante Informationen über die Verwaltung Ihrer Finanzen oder die Verwirklichung Ihrer Projekte finden Sie unter www.my-life.lu. Zögern Sie auch nicht, Ihren Kundenberater der BIL direkt zu kontaktieren.

Weitere Artikel lesen