Totaler Kontrolleverlust …

… oder kontinuierliche Einflussnahme?

Viele erfolgreiche Gründer investieren ihr gesamtes Vermögen in ihr Unternehmen. In der Aufbauphase ist das sicherlich sinnvoll und gibt ihnen die vollständige Kontrolle über die Unternehmensentwicklung. Doch gilt das auch dann noch, wenn sie sich mehr oder weniger aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen haben?

Laut Anlagetheorie ist es keine gute Idee, das gesamte Finanzvermögen in ein einziges Unternehmen zu investieren. Unternehmen können unerwartet unter Druck geraten, sei es durch neue Wettbewerber, bahnbrechende neue Technologien oder außergewöhnliche Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie.

Wenn das gesamte Vermögen in einem einzigen Unternehmen steckt, stellt dies ein enormes Risiko dar.

 

Wenn das gesamte Vermögen in einem einzigen Unternehmen steckt, stellt dies ein enormes Risiko dar – ganz gleich, wie stark man sich diesem Unternehmen verbunden fühlt. Anlageexperten raten stattdessen zu einer breiten Verteilung des Anlagevermögens auf eine Reihe an Unternehmen, Sektoren und geografische Regionen. Dann hat es keine so drastischen Auswirkungen, wenn sich eine einzelne Anlage ungünstig entwickelt.

 

Doch das entspricht nicht der Vorgehensweise der meisten Unternehmer. Ihr Vermögen dürfte zum Großteil oder komplett in ihrem Unternehmen gebunden sein. An Bedeutung gewinnt das Problem in der Regel dann, wenn ein Unternehmer beschließt, sich aus dem selbst aufgebauten Betrieb zurückzuziehen. Unternehmer in dieser Position sollten sich eine Reihe an Fragen stellen. Die wohl wichtigste lautet, wie stark sie nach ihrem Rückzug aus dem Tagesgeschäft in das Unternehmen involviert bleiben möchten. Damit ist auch die Frage verbunden, ob der Gründer weiterhin finanziell vom Unternehmen profitieren möchte oder sich entscheidet, stattdessen den Verkaufserlös in ein ertragbringendes Portfolio zu investieren.

 

Der Verkauf einer großen Unternehmensbeteiligung hat Vor- und Nachteile. Die Argumente für ein Festhalten an der Unternehmensbeteiligung sind, dass derjenige, der das Unternehmen aufgebaut hat, dieses auch kennt. Der entscheidende Nachteil ist jedoch die mangelnde Diversifizierung der Anlagen. Ein vollständiger Rückzug ist immer schwierig und gestaltet sich noch schwieriger, wenn man eine große finanzielle Beteiligung behält. Es besteht die Gefahr, dass sich der ehemalige Chef weiterhin zu stark auf das Unternehmen und dessen Entscheidungen fixiert. Konflikte sind vorprogrammiert.

Ein vollständiger Rückzug ist immer schwierig und gestaltet sich noch schwieriger, wenn man eine große finanzielle Beteiligung behält.

 

Um Problemen vorzubeugen, besteht die Option, Teile des Gesellschaftskapitals zu verkaufen, aber eine Beteiligung zu behalten, die dann im Laufe der Zeit veräußert wird. Dies gibt den Gründern Zeit, ihr Anlageportfolio allmählich auf die Schwerpunktbereiche auszurichten, an denen sie am meisten Interesse haben, oder ihr Fachwissen in anderen Sektoren auszubauen. Ein guter Anlageverwalter – mit Vermögensverwaltungsmandat oder auf anderer Basis – der ein auf die Interessenbereiche und das Wissen des Kunden abgestimmtes Portfolio zusammenstellen kann, spielt bei diesem Prozess eine ganz entscheidende Rolle.

 

Vieles ist davon abhängig, wie das Unternehmen übertragen wird und welche diesbezüglichen Erwartungen alle Beteiligten haben. Bekleidet ein Unternehmensgründer weiterhin eine einflussreiche Position, wie etwa die eines nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsvorsitzenden, dann wird unter Umständen von ihm erwartet, dass er auch eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen behält. Wird lediglich eine beratende Funktion übernommen, besteht eigentlich kein großer Anreiz, eine Mehrheitsbeteiligung oder eine andere bedeutende Beteiligung am Unternehmen zu behalten.

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