Selbständigkeit: Ihr Ruhestand

Wann können Sie in den Ruhestand gehen und ist es möglich, weiter zu arbeiten und gleichzeitig Rente zu beziehen?

Selbstständige sind wie Angestellte dem allgemeinen Rentenversicherungssystem angeschlossen. Und auch für sie liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren, vorausgesetzt, dass nachweislich mindestens 120 Monate (zehn Jahre) lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Eine Frühverrentung ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Sie können nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne dass sich dies auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt. Bei einer vorzeitigen Alterspension beeinflusst die Höhe des erzielten Einkommens die Gewährung, Aufrechterhaltung und Berechnung der Rente, je nachdem, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. Wenden Sie sich an die Nationale Pensionsversicherungsanstalt, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

 

Eine weitere berechtigte Frage, die Sie sich vielleicht stellen: Wird die gesetzliche Rente ausreichen, um im Ruhestand gut leben zu können? Damit Sie bei Renteneintritt finanziell auf der sicheren Seite sind, sollten Sie schon jetzt daran denken, sich zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Dabei sind Lebensversicherungen, eine zusätzliche Altersvorsorge oder auch Mietinvestitionen zweifellos Möglichkeiten, die es zu erkunden gilt. Sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer!

Weitere Informationen über die Rente für Selbstständige, ihre Berechnung und darüber, wie Sie sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen können, um Ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen, finden Sie im vollständigen myLIFE-Artikel „Welche Rente für Selbstständige?“. Zusätzliche interessante Informationen über die Verwaltung Ihrer Finanzen oder die Verwirklichung Ihrer Projekte finden Sie unter www.my-life.lu. Zögern Sie auch nicht, Ihren Kundenberater der BIL direkt zu kontaktieren.
 

Weitere Artikel lesen