Zusatzversicherungen wirken

Auch Freiberufler können von dieser Vorsorgemaβnahme profitieren

Das System der zusätzlichen Altersvorsorge in Luxemburg, das lange Zeit Arbeitnehmern vorbehalten war, steht auch Selbstständigen offen. Die gesetzlich geregelte Ausweitung des Altersvorsorgesystems trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die neuen Bestimmungen gelten für Selbstständige und Freiberufler. Demnach kann ein sogenannter Promoter (Versicherungsgesellschaft, Verwalter von Pensionsfonds usw.) ein zusätzliches System eigens für diese Berufe vermarkten. Diese Vorsorgeoption kann die Form eines Pensionsfonds oder einer betrieblichen Rente haben. Es muss ganz einfach ein System sein, das die Kapitalbildung für die Rente ermöglicht. Für die Genehmigung ist die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (IGSS) verantwortlich. Sie muss das Produkt anerkennen. Laut gesetzlichen Vorgaben lässt sich der Versicherungsschutz ausweiten für den Todesfall, bei Invalidität oder zur Absicherung der Hinterbliebenen.

Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gelten die gleichen Steuervorteile.

 

Steuerliche Vorteile

Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gelten die gleichen Steuervorteile. Die eingezahlten Beiträge sind als Sonderausgaben in vollem Umfang bis zu einer Höhe von 20 Prozent des zu versteuernden Nettojahreseinkommens absetzbar.

 

Neben der Ausweitung des Systems der zusätzlichen Altersvorsorge auf Selbstständige und Freiberufler erfolgten zum 1. Januar 2019 auch mehrere Anpassungen am System für Arbeitnehmer. So wurde der Schutz der erworbenen Ansprüche, insbesondere für den Fall eines Austritts vor dem normalen Rentenalter, verstärkt.

 

Ein einheitlicher Rahmen

In Luxemburg ruht das System der Altersvorsorge auf drei Säulen:

  • 1. Säule: das allgemeine System der Rentenversicherung (Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenpension);
  • 2. Säule: die zusätzliche Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis anbieten kann;
  • 3. Säule: die Maßnahmen der privaten Vorsorge; d.h. private Rentensparpläne bei Banken und Versicherungen.

 

Was Säule 1 angeht, so sind in Luxemburg Selbstständige, genau wie alle Arbeitnehmer, automatisch rentenversichert. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt demnach bei 65 Jahren, insofern mindestens zehn Jahre, also insgesamt 120 Monate, Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.

 

Aufgepasst: Ein Selbstständiger, der eine Altersrente bezieht, ist berechtigt, nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe seiner Rente hat.

 

Um die Höhe der gesetzlichen Rente zu berechnen, sind zwei Elemente zu berücksichtigen: die pauschalen Steigerungen (die sich aus Ihren Beitragsjahren als Versicherter ergeben, bei einer maximalen Dauer von 40 Jahren) sowie die proportionalen Steigerungen (die sich aus den beitragspflichtigen Einkünften ergeben). Die Höhe der Bruttorente eines Jahres wird dann unter Berücksichtigung des Lebenshaltungskostenindex berechnet und aufgrund des gültigen Aufwertungsfaktors angepasst. Die Altersrente darf bei einem Versicherten, der 40 Versicherungsjahre nach- weisen kann, nicht unter 90 Prozent eines bestimmten Referenzbetrags liegen.

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