Wussten Sie, dass Unternehmen für ihre Gründung, ihre Entwicklung oder bei unvorhergesehenen Ereignissen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen können?
Die im Gesetz vom 9. August 2018 festgelegten staatlichen Beihilfen zielen darauf ab, die Gründung, Übernahme, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen bzw. die Rationalisierung in Unternehmen zu fördern. Die Unterstützungsmaßnahmen, die luxemburgischen KMU angeboten werden, können Investitionen, Beratungsleistungen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die Förderung von Unternehmensgründungen, die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen usw. umfassen.
Gewisse Kriterien bestimmen, unter welchen Voraussetzungen diese Hilfen in Anspruch genommen werden können. So muss das Unternehmen beispielsweise in Luxemburg niedergelassen sein und eine Niederlassungsgenehmigung besitzen. Meistens müssen die entsprechenden Anträge überdies zwingend schriftlich und vor Beginn der Bauarbeiten, dem Kauf, der Ausrüstung oder der Investition in Verbindung mit dem betreffenden Projekt bzw. der Tätigkeit gestellt werden. Je nach Fall kann die beantragte Hilfe in Form eines Darlehens, einer Bürgschaft, einer Kapitalsubvention, eines rückzahlbaren Vorschusses oder einer Zinssubvention gewährt werden. Sie erfüllen die Voraussetzungen? Wenden Sie sich an das House of Entrepreneurship.