Trust und Vermögen

Die Struktur des Trusts, die im luxemburgischen Recht nicht existiert, dient der Nachlassverwaltung, dem Vermögenserhalt und der Tätigung von Schenkungen.

In Europa werden zunehmend Maßnahmen ergriffen, die den Einsatz von Trusts zur Steuervermeidung verhindern sollen. Daher gelten diese Instrumente inzwischen nicht mehr per se als steuerlich vorteilhafte Möglichkeit der Vermögensübertragung. Dennoch spielen sie nach wie vor eine bedeutende Rolle bei der Vermögensplanung, vor allem bei der Verwaltung von Vermögenswerten sowie den mit diesen erwirtschafteten Erträgen, bei der Aufteilung komplexer Nachlässe oder beim Schutz der Vermögenswerte vor Verschwendung im Falle von Konflikten in der Familie. Darüber hinaus können Trusts für Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen genutzt werden.

 

In Luxemburg ist die Errichtung internationaler Trusts zwar zulässig, doch formal existiert der Trust als solcher nicht. Es können allerdings ähnliche Strukturen wie spezielle Kommanditgesellschaften, Lebensversicherungsverträge oder private Stiftungen zum Einsatz kommen.

 

Im Juli 2020 hat das luxemburgische Parlament ein Gesetz zur Einrichtung eines Registers für Treuhänder und Trusts verabschiedet. Es ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche vorsehen. Aufgrund dieses Gesetzes müssen nun alle Trusts registriert werden, und die Treuhänder sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über ihre Begünstigten zu führen. Dadurch entstehen neue Verwaltungspflichten, die größtenteils den Treuhändern zufallen. Luxemburgische Unternehmen, die als Treuhänder fungieren, müssen von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF zugelassen sein.

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