Der gewerbliche Mietvertrag

Kennen Sie Ihre Rechte und Verpflichtungen in Verbindung mit einem gewerblichen Mietvertrag in Luxemburg? Wir geben Ihnen ein paar Tipps.

Gewerbliche Mietverträge unterliegen dem Gesetz vom 3. Februar 2018. Sie sind für Mieter bestimmt, die im Mietobjekt einer kommerziellen, industriellen oder handwerklichen Tätigkeit nachgehen möchten. Darunter fallen keine Mietverträge für Büroräumlichkeiten und freiberufliche Tätigkeiten oder Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Vor der Unterzeichnung sollten Sie die Vertragsklauseln sorgfältig lesen, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu verstehen. Diese Klauseln betreffen u. a. den Zustand der Räumlichkeiten, die im Mietvertrag enthaltenen Leistungen, die Nebenkosten, die Zweckbestimmung der Räumlichkeiten, die Verlängerung und die Festlegung der Miethöhe.

Bei der Erneuerung eines befristeten Mietvertrags haben Sie neun Jahre lang ein absolutes Erneuerungsrecht, außer in bestimmten, sehr genau definierten Situationen, z.B. bei einer Nutzung für private Zwecke oder bei Wiederaufbau oder Umbau des Mietobjekts. Wenn der Vertrag hingegen ausläuft und vom Vermieter (unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten) nicht gekündigt wurde, wird er stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert.

Weitere Informationen zum gewerblichen Mietvertrag in Luxemburg finden Sie im vollständigen myLIFE-Artikel mit dem Titel „Gewerblicher Mietvertrag: Das sollten Sie vor Vertragsabschluss beachten!“. Zusätzliche interessante Informationen über die Verwaltung Ihrer Finanzen oder die Verwirklichung Ihrer Projekte finden Sie unter www.my-life.lu. Zögern Sie auch nicht, Ihren Kundenberater der BIL direkt zu kontaktieren.

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