Bei der Firmengründung zählt nicht nur die Idee

Eine Checkliste anfallender Kosten macht alles einfacher

Am Anfang jeder Gründung steht die Geschäftsidee. Welches Produkt oder welche Dienstleistung soll das neue Unternehmen anbieten? Wird eine Software entwickelt? Wird eine lokale Dienstleistung angeboten? Welche Kunden soll das neue Unternehmen ansprechen? Welchen finanziellen Risiken wird das Unternehmen später ausgesetzt sein? – Das sind zentrale Fragen, meist strategischer Art.

Doch kurzfristig sind ganz konkrete Fragen zu beantworten. Was kostet die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg? Wie hoch sind die administrativen Kosten? Mit welchen zusätzlichen Ausgaben ist zu rechnen? Nachfolgend erhalten angehende Unternehmer einen Überblick über die häufigsten Ausgabenposten, mit denen man in der Gründerphase konfrontiert ist. Fakt ist, dass ein Teil dieser Kosten sich nicht vermeiden lassen, andere Ausgaben variieren je nach Aktivitätsfeld und der gewählten Rechtsform. Und ganz wichtig: Eine Checkliste anfallender Kosten macht alles einfacher.

 

Verschiedene Rechtsformen

Ein wichtiger Kostenfaktor ist das notwendige Gesellschaftskapital. Es besteht aus den Bar- oder Sacheinlagen, die von den Gesellschaftern in das Unternehmen eingebracht werden. Das Kapital muss auf ein den Namen des Unternehmens tragendes Bankkonto eingezahlt werden. Bis zur tatsächlichen Gründung der Gesellschaft bleibt das Konto gesperrt. Für die gängigsten Rechtsformen in Luxemburg gelten folgende Mindestbeträge:

 

Wenn Sacheinlagen (Immobilien, Maschinen usw.) eingebracht werden, muss der Wert der Sacheinlagen vor der Gründung der Gesellschaft von einem Rechnungsprüfer ermitteln werden; was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

Wer als Unternehmer starten möchte, benötigt eine Niederlassungsgenehmigung.

 

Gründung hat ihren Preis

Wer in Luxemburg eine kaufmännische oder handwerkliche Tätigkeit oder bestimmte freie Berufe ausüben möchte, benötigt eine Niederlassungsgenehmigung. Um diese zu erhalten, müssen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer bestimmte Kriterien hinsichtlich Integrität und Qualifikation erfüllen. Außerdem müssen sie Verwaltungsgebühren von 24 Euro zahlen. Darüber hinaus fallen je nach Art des Unternehmens für bestimmte Antragsunterlagen zusätzliche Kosten an: eine vor einem Notar abgelegte Erklärung zur Insolvenzfreiheit, ein Eintrag im Register für Bildungsnachweise und andere mehr.

 

Bei der Gründung einer Sàrl oder einer SA ist der Gang zum Notar Pflicht. Dieser setzt die Gesellschaftssatzung auf und hinterlegt sie beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS). Sein Honorar wird auf der Grundlage der Honorartabelle der Notarkammer berechnet.

 

Wenn die Gesellschaft vor einem Notar gegründet wird, kümmert sich dieser um die RCS-Eintragung, andernfalls ist dies Aufgabe des Unternehmers selbst. Die Kosten für die Eintragung sind auf der Website des RCS aufgeführt. Sie liegen zwischen zehn und 106 Euro, je nach Rechtsform des Unternehmens. Es ist ratsam, die Verfügbarkeit des Handelsnamens (oder des Firmennamens) vor der Gründung zu überprüfen. Hierzu empfiehlt es sich einen Antrag auf ein Verfügbarkeitszertifikat einer Bezeichnung bei den Luxembourg Business Registers (LBR) einzureichen. Dabei fallen Verwaltungskosten in Höhe von 4,75 bis zehn Euro an.

Seit 2019 müssen im RCS eingetragene Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Register der wirtschaftlichen Eigentümer („Registre des bénéficiaires effectifs“, RBE) angeben. Die Höhe der Kosten sind per großherzoglicher Verordnung festgelegt. Hintergrund dieser Bestimmung ist eine EU-Richtlinie, um Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung wirksamer bekämpfen zu können.

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten:

  • „alle natürlichen Personen, die als Besitzer gelten oder das Unternehmen in letzter Instanz leiten;
  • alle natürlichen Personen, in deren Auftrag ein Geschäft abgewickelt oder eine Tätigkeit ausgeführt wird.“

 

In Sachen offizielle Schritte bei der Gründung sollte man auch nicht vergessen, dass jede Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Handelsgesellschaft eine feste Eintragungsgebühr in Höhe von 75 Euro an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung zahlen muss.

Ausgabeposten Räumlichkeiten

Jungunternehmer müssen natürlich auch die Kosten für die geeigneten Räumlichkeiten einplanen. Die Mietkosten hängen vom Standort, der Fläche und der Art des Mietobjekts (Büro, Laden, Werkstatt usw.) ab. Die Spanne kann von 300 Euro pro Monat für die Anmietung eines Gemeinschaftsbüros am Stadtrand von Luxemburg bis zu mehreren tausend Euro für ein Geschäft oder einen Raum im Stadtzentrum reichen.

Um Kosten zu sparen, ist es auch möglich, sein Unternehmen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zu starten. Hierbei müssen eine Vielzahl von Vorschriften eingehalten werden: Der Wohnsitz muss sich vor allem im Land befinden.

Eine interessante und beliebte Option für Gründer sind Coworking Spaces.

 

Eine interessante und beliebte Option sind auch die zahlreichen Coworking Spaces, die eine ganze Reihe von Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen bereitstellen: The Office, Silversquare, Urban Office, Paladium, Bamhaus, Wishbox, Luxembourg City Incubator, um nur einige zu nennen.

Die Ausgaben für die Einrichtung des Unternehmens hängen natürlich von der Art der Tätigkeit ab. Sie können sich im Falle der Erbringung von intellektuellen Dienstleistungen auf den Kauf von IT-Ausrüstung (Computer, Drucker), eines Smartphones oder professioneller Software beschränken. Ganz anders sieht es aus, wenn es darum geht, ein Geschäft oder eine Werkstatt auszustatten. In diesem Fall müssen die Kosten für die Einrichtung des Geschäftslokals, für eventuelle Baumaßnahmen und den Erwerb von Anlagen, Werkzeugen, Möbeln oder Produktionsmaterial eingeplant werden. Falls Vorräte nötigt werden, sind auch der Kaufpreis der Waren oder Rohstoffe sowie die Kosten für den Transport und/oder die Lagerung zu berücksichtigen.

Neben den Ausgaben für die Gründung und Einrichtung des Unternehmens sollten auch unter anderem folgende zusätzliche Kosten bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Betracht gezogen werden:

  • Betreuung und Beratung: Honorare für einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, beispielsweise für die Durchführung einer Marktstudie, um die Erfolgsaussichten des Vorhabens zu erhöhen.
  • Bank: Kontoführungsgebühren, Kosten für eine Geschäftskreditkarte, Miete eines Zahlungsterminals usw.
  • Buchhaltung: Vergütung des Buchhalters je nach Umfang der ihm übertragenen Aufgaben, Hinterlegung von Dokumenten und Finanzdaten beim Handels- und Gesellschaftsregister usw.
  • Versicherungen: Abschluss von Versicherungen: Berufs- und Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, spezifische Versicherungen je nach Branche.
  • Markenschutz: gegebenenfalls eine Markenanmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (OBPI) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • Kommunikation: Erstellung eines Logos, einer Website (einschließlich des Erwerbs des Domainnamens und des Hostings), von Visitenkarten, Geschäftsbroschüren und Werbekampagnen.
  • usw.

Nach der Gründung muss der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen.

 

Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss: Nach der Gründung muss der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. Deren Höhe hängt von der Rechtsform des Unternehmens und davon ab, ob es Angestellte gibt.

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